Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) u. Infopflicht n. EU-DSGVO-2018
1. GeltungSBEREICH
1.1 Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs, – Vorträge und Schulungsangebote der A.R. Consulting Services e.U. und für sämtliche Verträge der A.R. Consulting Services e.U. mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur sämtlicher angebotenen bzw. vertraglich übernommen Leistungen.
1.2 Soweit Beratungsverträge oder –angebote der A.R. Consulting Services e.U. schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
2. Mitwirkung des Kunden
2.1 Sämtliche Fragen der A.R. Consulting Services e.U. Verantwortlichen über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Der A.R. Consulting Services e.U. Verantwortliche wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.
2.2 A.R. Consulting Services e.U. wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können.
2.3 Von der A.R. Consulting Services e.U. gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der A.R. Consulting Services e.U. unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.
2.4. Terminverschiebungen seitens des Auftraggebers können nur bis maximal 7 Wochentage vor einem vereinbarten Beratungstermin erfolgen. Bis dahin sind Terminverschiebungen und Stornierungen kostenlos. Nach Ablauf der Frist, vor dem vereinbarten Termin, wird der jeweilige Termin idHv 50% der Kosten verrechnet.
2.5. Die Organisation von geeigneten Besprechungs- und Seminarräumen für die Leistungserbringung obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. Nach schriftlicher Vereinbarung könne in Absprache mit der A.R. Consulting Services e.U. geeignete Räumlichkeiten, gegen Kostenersatz, zur Verfügung gestellt werden. A.R. Consulting Services e.U. wird dem Auftraggeber mindestens 5 Werktage vor Leistungserbringung die Anforderungen an Größe und Ausstattung des Besprechungs- oder Seminarraums bekannt geben.
3. Datensicherung des Kunden
3.1 Der Kunde sorgt für eine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten. A.R. Consulting Services e.U. haftet nicht für den Verlust von Daten- und oder Dateien, die im Zuge von Beratungsdienstleistungen auf Geräten des Auftraggebers entstehen.
4. Rechnungsstellung, Zahlung
4.1 A.R. Consulting Services e.U. ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im Nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4.2 Für die Rechnungen der A.R. Consulting Services e.U. gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist A.R. Consulting Services e.U. berechtigt, angemessene Mahn- und Verzugszinsen zu berechnen.
4.3 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die A.R. Consulting Services e.U. berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
4.4. Leistungen- und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der A.R. Consulting Services e.U.
5. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
5.1 Die A.R. Consulting Services e.U. kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und A.R. Consulting Services e.U. die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat A.R. Consulting Services e.U. beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der A.R. Consulting Services e.U., höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen A.R. Consulting Services e.U. mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von A.R. Consulting Services e.U. verursacht worden sind.
5.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist A.R. Consulting Services e.U. berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
5.3 Wird die Leistung der A.R. Consulting Services e.U. unmöglich, so wird die A.R. Consulting Services e.U. von ihren Vertragspflichten frei.
5.4 Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch die A.R. Consulting Services e.U. nicht erbracht.
6. Spesen und Aufwandsabgeltungen
6.1. Für Leistungen, die außerhalb der Niederlassungen der A.R. Consulting Services e.U. erbracht werden ist die A.R. Consulting Services e.U. berechtigt, die dadurch entstehenden Spesen und Aufwendungen an den Auftraggeber zu verrechnen. Dabei sind folgende Verrechnungsarten zulässig: Für Fahrten von Beratern mit dem PKW 0,42 € pro Kilometer. Damit ist gleichzeitig die Reisezeit abgegolten.
6.2. Alle Raummieten, sowie Mieten für die technische Ausstattung von Seminar- und Besprechungsräumen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Haftung
7.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der A.R. Consulting Services e.U. ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. A.R. Consulting Services e.U. übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen.
7.2 A.R. Consulting Services e.U. haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von A.R. Consulting Services e.U. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.
7.3 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die A.R. Consulting Services e.U. verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
7.4 Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von der A.R. Consulting Services e.U. mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.
8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
8.1 Neben den individuellen, schriftlichen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der A.R. Consulting Services e.U. gilt nur österreichisches Recht.
8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der A.R. Consulting Services e.U. keine Wirkung, selbst wenn die A.R. Consulting Services e.U. ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Pinggau.
9.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die A.R. Consulting Services e.U. ist Graz. Für Klagen der A.R. Consulting Services e.U. gegen den Kunden ist Graz gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.
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Informationspflicht n. d. EU-DSGVO-2018
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Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.
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